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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2023: Fokus auf Wärmepumpen und Heizungstausch

+++ Update vom 9. Dezember 2022: Aktuelles zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) +++

Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude angekündigt. Die ersten Eckpunkte sind jetzt bekannt, einige Detailfragen der technischen Umsetzung aber noch offen. Auf dieser Seite erfahren Sie immer das Neuste – und was das konkret für Ihr Haus und Ihre Heizung bedeutet.

BEG EM: Zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Zwei weitere Boni erhöhen die Förderquote für Wärmepumpen auf bis zu 40 Prozent. Kommt ein natürliches Kältemittel zum Einsatz, gibt es 5 Prozent mehr Geld. Besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten ebenfalls einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Diese Boni sind jedoch nicht kombinierbar.

BEG EM: Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige wird Fördervoraussetzung

Neu ab dem 1. Januar 2023: Förderfähige Heizungen müssen aktuelle und zurückliegende Energieverbräuche sowie Effizienzwerte anzeigen. Wärmepumpen von Vaillant erfüllen diese Voraussetzungen besonders komfortabel in Verbindung mit dem Regler sensoCOMFORT, dem Internetmodul sensoNET und der übersichtlichen myVAILLANT App.

BEG EM: Technische Mindestanforderungen für Wärmepumpen verschärft

Um förderfähig zu sein, müssen Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2023 eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen auch in bestehenden Gebäuden effizient arbeiten.

BEG WG: Höhere Zusatzboni für Sanierungen

Der Worst Performing Building Bonus für die Sanierung von Gebäuden mit einer sehr schlechten energetischen Qualität steigt ab dem 1. Januar 2023 von 5 auf 10 Prozent. Außerdem wird der Bonus schon ab dem Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 70 EE gezahlt. Bei seriellen Sanierungsvorhaben, die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, wird der Bonus von 5 auf 15 Prozent angehoben.

Die genannten Neuerungen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Nachfolgend sind noch die Förderbedingungen und Konditionen erläutert, die bei derzeitiger Antragstellung gelten.

Warum und wofür es eine BEG-Förderung gibt

Etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor. Das ist zu hoch, um die wichtigen Klimaziele erreichen zu können. Besonders viel Energie beanspruchen bestehende Gebäude. Außerdem dominieren im Bestand fossile Brennstoffe für die Wärmeerzeugung. Ziel ist es also, den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor deutlich stärker und schneller zu senken als bisher. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist deshalb im Umbruch. Sie bietet künftig insbesondere Hausbesitzern mehr Anreize für den Heizungstausch und die Sanierung. Im Fokus steht die Wärmewende – weg von fossilen Heizungen hin zu Wärmepumpen. Für Neubauten gibt es nur noch eine Förderung, wenn sie schon heute weitestgehend klimaneutral sind und sich durch eine nachhaltige Bauweise auszeichnen.

BAFA-Förderung* forciert den Heizungstausch

Je höher der Effizienzsprung, umso höher die KfW-Förderung*

Nur besonders nachhaltige Gebäude erhalten eine KfW-Förderung*

BEG EM für Einzelmaßnahmen: BAFA-Förderung* 2022 forciert den Heizungstausch

Für die Förderung einzelner Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung von Bestandsgebäuden beitragen, gibt es eine eigene Richtlinie: die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dazu zählen unter anderem der Heizungstausch, wenn erneuerbare Energien genutzt werden, und die Heizungsoptimierung. Für die Zuschussförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die einmaligen Zuschüsse erhalten Sie als prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, bis 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ist, richtet sich im Prinzip nach der CO₂-Einsparung durch die neue Heizung. Für Ölheizungen und Gasheizungen gibt es deswegen keine Förderung mehr. Im Gegenteil: Wenn Sie stattdessen eine Wärmepumpe einbauen, übernimmt der Staat bis zu 40 Prozent* der Kosten.

Der spezifische Energieverbrauch im eigenen Zuhause – und damit die CO₂-Emission – hängen aber nicht allein von der Heizungstechnik ab. Großen Einfluss haben ebenfalls das Heizverhalten und die optimale Einstellung des Wärmeerzeugers. Damit Sie Ihren tatsächlichen Energieverbrauch besser vor Augen haben, gilt zum 1. Januar 2023 eine neue Anforderung für förderfähige Wärmerzeuger: Es müssen der Energieverbrauch und die Effizienz der Heizung angezeigt werden. Über die aktuellen Verbrauchswerte hinaus ist dann außerdem der rückblickende Jahresvergleich möglich. Wie einfach das für die Wärmepumpen von Vaillant möglich ist, zeigt die Grafik.

 

Der Bonus für Maßnahmen, die aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) resultieren, werden nur noch für Arbeiten an der Gebäudehülle gewährt sowie für Optimierungen, die die Effizienz der Heizung und anderer Anlagentechnik steigern (mehr zum iSFP erfahren Sie hier). Insgesamt erhalten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel der Fenstertausch, jetzt eine geringere Förderung als eine nachhaltige, neue Heizung (siehe Tabelle).

Wärmepumpe¹Wärmepumpe mit
Gas-Brennwert¹,⁶
SolarthermieEE-HybridEE-Hybrid
mit Biomasse
BiomasseWärme-/
Gebäudenetz-
anschluss
Heizungs-
optimierung
Anlagen-
technik⁷
Gebäudehülle⁸
Standard-Zuschuss25 %25 %25 %25 %20 %10 %25 %15 %15 %15 %
Heizungs-Tausch-Prämie² 10 %--10 %10 %10 %10 %---
iSFP -Bonus³-------5 %5 %5 %
Effizienz-Bonus⁴5 %5 %-5 %5 %5 %----
Max. Fördersatz⁵40 %
(24.000 €)
30 %
(18.000 €)
25 %
(15.000 €)
40 %
(24.000 €)
35 %
(21.000 €)
25 %
(15.000 €)
35 %
(21.000 €)
20 %
(12.000 €)
20 %
(12.000 €)
20 %
(12.000 €)
Max. förderfähige Kosten⁵ 60.000 € je Wohneinheit

¹Förderbedingung gemäß der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ab dem 1.1.2023 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.

²Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

³Voraussetzung für iSFP-Bonus: Die Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

⁴Bonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder Bonus für besonders emissionsarme Biomasse Anlagen.

⁵Bezogen auf max. Investitionssumme von 60.000 Euro je Wohneinheit. Umfeldmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.

⁶Die Wärmepumpe als Einzelgerät ist im Verbund mit einem Gas-Brennwertgerät förderfähig, wenn die Gasheizung nur zur Deckung von Lastspitzen dient. Gas-Hybridheizungen als integrales Heizsystem in einem Gerät erhalten keine Förderung mehr.

⁷Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen, Einbau „Efficiency Smart Home.

⁸Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

BEG WG für die Haussanierung 2022: Je höher der Effizienzsprung, umso höher die KfW-Förderung*

Die meisten Fördermittel stellt die BEG für die „systemische“ Bestandsanierung bereit. „Systemische Sanierung" heißt, dass durch eine Komplettsanierung aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus wird. Maßgeblich dafür ist die BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG). Die Förderung besteht in einem zinsverbilligten Förderkredit der KfW-Bank inklusive eines Tilgungszuschusses. Auch hier gilt das Förderprinzip: Je stärker CO₂-Emissionen durch die Sanierung gemindert werden, umso mehr Fördergelder erhalten Sie. Die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf des Hauses nach der Sanierung im Vergleich zu einem definierten Gebäudestandard ist: Je geringer die Zahl, umso geringer sind Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen.

Im Fokus steht die Sanierung von Gebäuden, die besonders viel Energie verschwenden. Für die rund 25 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland gibt es deshalb einen zusätzlichen Sanierungsbonus. Dazu zählen Häuser, die im Jahr 1957 oder früher fertiggestellt wurden und deren Außenwandfläche seitdem zu mindestens 75 Prozent unsaniert geblieben ist. Oder ein gültiger Energieausweis weist für das Haus die Effizienzklasse H aus. Wenn Ihr Haus eines dieser Kriterien erfüllt, erhalten Sie für Ihr Sanierungsvorhaben einen sogenannten Worst-Performing-Building-Bonus von 5 Prozent.

Die aktuellen Fördersätze finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Wie ein Förderkredit bei der KfW-Bank zu beantragen ist, können Sie hier nachlesen.

EH/EG DenkmalEH 85EH/EG 70EH/EG 55EH/EG 40
Grundförderung120.000 € je Wohneinheit
Tilgungszuschuss5 %5 %10 %15 %20 %
Max. Zinsvergünstigung¹15 %15 %15 %15 %15 %
Worst-Performing-Building-Bonus²---5 %5 %
Max. Fördersatz
Grundförderung
20 %
(24.000 €)
20 %
(24.000 €)
25 %
(30.000 €)
35 %
(42.000 €)
35 %
(42.000 €)
EH/NH-Förderung150.000 € je Wohneinheit
EE/NH-Bonus³+5 %+5 %+5 %+5 %+5 %
Max. Fördersatz
EH/NH-Förderung
25 %
(37.500 €)
25 %
(37.500 €)
30 %
(45.000 €)
40 %
(60.000 €)
45 %
(67.500 €)

¹Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.

²Der WPB-Bonus wird ab 22.09.2022 eingeführt für Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Genaueres regelt ein noch ausstehendes Merkblatt.

³Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird erreicht, wenn der Energiebedarf eines Hauses zu mindestens 55 % durch erneuerbare Energien gedeckt ist. Die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) wird durch die Zertifizierung des Gebäudes mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNB) erreicht. In der Sanierung steht der NH-Bonus nur für Nichtwohngebäude zur Verfügung. Eine Kumulierung von EE- und NH-Bonus ist nicht möglich.

BEG WG für Neubauten 2022: Nur besonders nachhaltige Gebäude erhalten eine KfW-Förderung

Die Neubauförderung für Wohngebäude ist ebenfalls in der Richtline BEG WG geregelt. Sie wurde mit Wirkung zum 28.07.2022 erneut überarbeitet. Im Neubau ist nur noch das Effizienzhaus 40 (EH 40) förderfähig und muss zusätzlich die Klasse „Nachhaltigkeit“ (NH) erfüllen. Die Stufe 40 gibt die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu den energetischen Mindestanforderungen an, die aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) resultieren. Als Nachweis für die NH-Klasse ist eine Zertifizierung der nachhaltigen Bauweise erforderlich.

Die Förderrichtline BEG WG gilt nicht nur für den Bau eines Effizienzhauses, sondern auch für den Ersterwerb. Die Förderbedingungen für Nichtwohngebäude lauten ähnlich und sind in einer separaten Richtlinie definiert (BEG NWG).

Die Höhe der Neubauförderung zeigt die nachstehende Tabelle. Wie Sie eine Förderung nach BEG WG beantragen, erfahren Sie hier.

EH/EG 40 NH
Max. förderfähigen Kosten¹120.000 €
Tilgungszuschuss5 %
Max. Zinsvergünstigung²15 %
Max. Fördersatz20 %
(24.000 €)

¹Die Höchstgrenze gilt je Wohneinheit, nicht pro Gebäude.

²Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.

Die BEG-Neuerungen im Überblick

Sanierung und Neubau von Effizienzhäusern gemäß BEG WG

  • Angesicht steigender Zinsen werden die Fördermittel hauptsächlich zur Zinsverbilligung der KfW-Kredite eingesetzt. Die Tilgungszuschüsse sind gekürzt, und das Fördermodell der Investitionszuschüsse gibt es nicht mehr.
  • Die Förderung der systematischen Sanierung zu einem Effizienzhaus ist der Schwerpunkt der BEG WG. Dazu wurde ein neuer Bonus von 5 Prozent für Worst-Performing-Buildings eingeführt. Gestrichen wurde im Gegenzug der iSFP-Bonus bei Komplettsanierungen.
  • Die Neubauförderung wird nur noch für das besonders nachhaltige Effizienzhaus 40 NH gewährt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wurde von 150.000 € auf 120.000 € pro Wohneinheit abgesenkt.

Einzelmaßnahmen für die energetische Hausmodernisierung gemäß BEG EM

  • Einzelmaßnahmen werden nur noch durch Investitionszuschüsse des BAFA gefördert. Die Finanzierung von Einzelmaßnahmen durch einen KfW-Kredit steht nicht mehr zur Verfügung.
  • Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, sind von Förderungen ausgeschlossen. Das betrifft beispielsweise auch Gas-Hybridheizungen mit Wärmepumpe als Kombigerät. Bei der Installation getrennter Geräte bleibt die Wärmepumpe unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
  • Wärmeerzeuger müssen ab dem 1. Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein, um ihre Förderfähigkeit zu behalten.
  • Ein neuer Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent wird für Ölheizungen, Kohleheizungen, Nachtspeicherheizungen und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, eingeführt. Zu den Voraussetzungen für die Bonuszahlung zählt, dass die alten Heizungen noch funktionstüchtig sind, nach dem Tausch fachgerecht entsorgt werden (Nachweis erforderlich) und dann das Haus nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.
  • Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird für den Heizungstausch gestrichen und nur noch für die Heizungsoptimierung sowie für einzelne Effizienzmaßnahmen an der Anlagentechnik und Gebäudehülle gewährt.

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*Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise Wärmepumpen mit 25% – weitere 5% Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizung (Bedingung: älter 20 Jahre, ausgenommen sind Gas-Etagenheizung) erhalten Sie zusätzlich 10% Förderung, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Förderbedingung gemäß der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ab dem 1.1.2023 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.