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BEG EM 2023: Neue Förderungen für Wärmepumpen

Die Abkehr von fossilen Brennstoffen für Heizungen ist beschlossene Sache. Zu hoch ist die Umweltbelastung durch den CO₂-Ausstoß. Und weil alte Heizungen enorme Energiekosten verursachen, werden immer mehr Hauseigentümer Ihre Heizung austauschen wollen. Um die finanzielle Hürde zu senken, unterstützt der Staat mit viel Geld den Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – insbesondere die Installation einer elektrischen Wärmepumpe. Grundlage ist die Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).

Außer dem Heizungstausch werden mit der BEG EM noch weitere Einzelmaßnahmen gefördert, die den Energieverbrauch und damit die CO₂-Emissionen Ihres Hauses senken können. Welche Förderquoten im Einzelnen erreichbar sind und auf welche Förderbedingungen Sie achten sollten, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst. Denn ab 2023 gelten einige neue Regelungen.

BEG EM 2023: Wie und wofür Sie eine Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Staat punktuelle Modernisierungen Ihres Hauses, die CO₂-Emissionen einsparen. Im Unterschied dazu wird durch die Richtlinie BEG WG (Wohngebäude) die grundlegende Sanierung zum Effizienzhaus gefördert. Folgende Einzelmaßnahmen sind förderfähig:

  • Heizungstausch, wenn der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien erfolgt. Im Fokus stehen effiziente Wärmepumpen. Förderfähige Heizungen müssen über eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen.
  • Die Optimierung einer bestehenden Heizung, wenn sie nicht älter als 20 Jahre ist.
  • Anlagentechniken, die zu Energieersparnissen führen, wie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder smarte Regelungstechnik.
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie den Austausch von Fenstern und Türen.

Die Förderung besteht aus einem prozentualen Zuschuss der förderfähigen Investitionskosten. Bis zu 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit können Sie als Förderung beantragen. Der Förderantrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Für einige Maßnahmen ist die fachliche Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Er übernimmt auch die Antragstellung. Tipps, worauf Sie bei einem BAFA-Förderantrag im Einzelnen achten sollten, finden Sie hier.

Wie hoch der Zuschuss letztlich ausfällt, hängt von der Art der Maßnahme ab und welche zusätzlichen Boni Sie geltend machen können. Das Prinzip hinter der Bonusregelung: Je größer die Einsparung von CO₂-Emissionen, umso höher die Förderung. Das sind die erreichbaren Förderquoten:

WärmepumpeSolarthermieBiomasseWärmenetz-
anschluss⁵
Gebäudenetz-
anschluss⁵
Heizungs-
optimierung
Anlagen-
technik⁶
Gebäudehülle⁷
Max. förderfähige Kosten¹60.000 € je Wohneinheit
Standard-Zuschuss25 %25 %10 %30 %25 %15 %15 %15 %
Heizungs-Tausch-Prämie² 10 %10 %10 %10 %10 %---
iSFP -Bonus³-----5 %5 %5 %
Wärmepumpen-Boni⁴5 %-------
Max. Fördersatz¹40 %
(24.000 €)
35 %
(21.000 €)
20 %
(12.000 €)
40 %
(24.000 €)
35 %
(21.000 €)
20 %
(12.000 €)
20 %
(12.000 €)
20 %
(12.000 €)

¹ Bezogen auf max. Investitionssumme von 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Umfeldmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.

² Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Eine fachgerechte Entsorgung ist nachzuweisen. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

³ Voraussetzung für iSFP-Bonus: Die Sanierungsmaßnahme ist Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

⁴ Der Wärmepumpen-Bonus beträgt max. 5%, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder natürliche Kältemittel eingesetzt werden.

⁵ Ein Gebäudenetz versorgt max. 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten. Systeme über diesen Grenzen werden als Wärmenetz definiert.

⁶ Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; Einbau „Efficiency Smart Home“

⁷ Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz.

BEG EM 2023: Umstieg auf Wärmepumpen besonders gefördert, aber unter neuen Bedingungen

Elektrische Wärmepumpen können bis zu 75 Prozent der benötigten Wärme aus der Umwelt direkt am Haus gewinnen – aus der Luft, der Erde oder dem Grundwasser. Erzeugen Sie den erforderlichen Betriebsstrom der Wärmepumpe größtenteils mit einer eigenen Photovoltaikanlage, ist Ihre Heizung nahezu klimaneutral. Deshalb erhalten Wärmepumpen auch mit den höchsten Fördersatz der BEG EM. Die Effizienz einer Wärmepumpe ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. (Mehr dazu in unserem Wärmepumpen-Ratgeber). Sie spiegeln sich in den Förderbedingungen der BEG EM wider:

  • Elektrische Wärmepumpen müssen technische Mindeststandards erfüllen, um förderfähig zu sein. Geräte, die diese Standards erfüllen, werden vom BAFA gelistet.
  • Eine Wärmepumpe muss mindestens zu 50 Prozent der Raumheizung und/oder der Trinkwassererwärmung dienen.
  • Ein Gebäude inklusive Wärmeverteilung muss den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe ermöglichen. Um das sicherzustellen, ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 zu erreichen. Dieser Wert entspricht in etwa einem Wärmeanteil von 63 Prozent aus der Umwelt und 27 Prozent aus Strom. Den rechnerischen Nachweis erbringt der mit der Installation beauftragte Betrieb oder ein Energieeffizienz-Experte.
  • Wärmepumpen müssen eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige haben. Vergleichswerte zum Verbrauch und zur Effizienz zurückliegender Monate verhelfen Nutzern zu energiesparenden Gewohnheiten.
  • Wärmepumpen, die Geothermie (Erde oder Grundwasser) als Umweltwärmequelle nutzen, erzielen über das Jahr höhere Effizienzwerte als Luft/Wasser-Wärmepumpen. Da die Erschließung von Geothermie zusätzliche Kosten verursacht, zahlt die BEG EM hierfür einen Bonus von 5 Prozent.
  • Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent. Dieser Bonus kann nicht mit dem Effizienzbonus für Geothermie kumuliert werden. (Den Unterschied von synthetischen und natürlichen Kältemitteln und die Auswirkung auf CO₂-Emissionen erfahren Sie in diesem Beitrag).
  • Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen werden nicht gefördert.

Ein Tipp, wenn Ihre Heizung einen Defekt hat: Bei einem Heizungsausfall muss sofort gehandelt werden. Um eine alte Heizung schnell wieder ans Laufen zu bringen, werden deshalb oft teure Reparaturen in Kauf genommen, die sich eigentlich nicht lohnen. Besser wäre es, das Geld in eine neue, nachhaltige Heizung zu investieren. In diesem Fall hilft die BEG EM mit einem zusätzlichen Förderangebot. Bei einem Heizungsdefekt werden die Mietkosten einer provisorischen Heiztechnik bis zu einem Jahr bezuschusst. So gewinnen Sie Zeit für die fachgerechte Planung und Ausführung eines Heizungstauschs. Voraussetzung ist, dass Sie anschließend eine förderfähige Heizung installieren. Die Mietkosten für die provisorische Heiztechnik wird den Gesamtkosten für den Heizungstausch zugerechnet.

Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige: Die komfortable Vaillant Lösung

Mit den Komponenten sensoCOMFORT (Regler), sensoNET (Internetmodul) und der myVAILLANT App erfüllt Vaillant diese Förderbedingung sehr nutzerfreundlich. Mit Ihrem mobilen Gerät können Sie sich nicht nur die Verbrauchs-, Effizienz- und Betriebswerte Ihrer Wärmepumpe grafisch anzeigen lassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen wie die Wunschtemperatur der Räume vorzugeben.

Kompetente Unterstützung: Unsere Vaillant Fachpartner

Die Installation einer Wärmepumpe erfordert qualifiziertes Fachwissen. Vaillant Fachpartner haben diese Expertise und können die erforderlichen Nachweise für eine BEG EM-Förderung erstellen. Einen Vaillant Fachpartner in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Viel Förderung: Mit diesen Vaillant Wärmepumpen gibt‘s 5 Prozent mehr

Mit den Wärmepumpen flexoTHERM exclusive und flexoCOMPACT exclusive können Sie die Wärmequelle frei wählen. Entscheiden Sie sich für Geothermie, gibt es einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Die Luft/Wasser Wärmepumpe aroTHERM plus arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290. Die BEG EM belohnt das mit einem höheren Zuschuss von 5 Prozent.

BEG EM 2023: Auch Lüftungsanlagen werden gefördert

Lüftungsanlagen, auch kontrollierte Wohnraumlüftung genannt, tragen in Wohngebäuden erheblich zur Energieeinsparung bei. Sie tauschen verbrauchte Raumluft bedarfsgerecht gegen frische Außenluft aus, ohne die Fenster dafür öffnen zu müssen. Die zugeführte Außenluft wird durch die Abluft nahezu auf die Raumtemperatur erwärmt – oder im Sommer gekühlt – bevor sie in die Zimmer einströmt. Dieses als Wärmerückgewinnung bezeichnete Prinzip macht Lüftungsanlagen zu einer sinnvollen Maßnahme zur Effizienzsteigerung des Gebäudes. Deshalb wird der Einbau, der Austausch oder die Optimierung einer solchen Anlagentechnik mit einem Investitionszuschuss von maximal 20 Prozent gefördert.

Außer der Energieeinsparung steigern Lüftungsanlagen erheblich den Wohnkomfort. Mehr dazu hier.

BEG EM 2023: Darauf müssen Sie bei dem BAFA-Förderantrag achten

Das Mindestinvestitionsvolumen für eine BAFA-Förderung nach der Richtlinie BEG EM beträgt 2.000 € brutto. Eine Ausnahme ist die Förderung der Heizungsoptimierung. Hier kann ab einer Summe von 300 € brutto ein Förderantrag gestellt werden. Grundsätzlich ist die Förderung beim BAFA zu beantragen, bevor Sie einen Fachhandwerksbetrieb mit der Ausführung beauftragen.

Wichtig ist, dass Sie in den Antrag alle förderfähigen Kosten einschließen. Dazu zählen bei einem Heizungstausch:

  • Anschaffungskosten der neuen Heizung.
  • Kosten für die Heizungsinstallation mit allen dazugehörigen Montagearbeiten der Peripherie und die Inbetriebnahme.
  • Umfeldmaßnahmen.

Hier einige Bespiele, was zu den Umfeldmaßnahmen zählt und den förderfähigen Kosten zugerechnet werden kann: Tauschen Sie Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, die die Erde oder das Grundwasser als Wärmequelle nutzt, zählen auch die Erd- und Bohrarbeiten zu den förderfähigen Gesamtkosten. Das Gleiche trifft auf Fundamentarbeiten zur Aufstellung der Außeneinheit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe zu. Bei der Installation einer Solarthermieanlage wird zum Beispiel auch der Gerüstbau den förderfähigen Kosten zugerechnet. Denn der ist erforderlich, um die Solarkollektoren auf das Dach zu bekommen.

Zu den Umfeldmaßnahmen gehören außerdem alle Arbeiten, die beim Austausch einer Ölheizung oder Gasheizung anfallen: Die Demontage und Entsorgung des Öltanks inklusive der Beseitigung eventueller Schadstoffe und Sonderabfälle bis hin zur Renovierung des alten Ölkellers sind förderfähige Kosten.

Des Weiteren gibt es für die Optimierung der Wärmeverteilung Geld. Wer eine Wärmepumpe installiert, kann die Flächenheizung in der Decke, auf dem Fußboden oder an der Wand in die Förderung einschließen – allerdings nur im Gebäudebestand. Der Grund ist, dass durch diese Maßnahme die Temperatur des Heizsystems gesenkt und somit die Effizienz der Heizungsanlage verbessert wird. Unter diesem Aspekt wird der Austausch alter Heizkörper gegen Niedertemperatur-Heizkörper ebenfalls gefördert. Eingeschlossen sind auch alle Bauteile und Arbeiten für den hydraulischen Abgleich.

Mit der Antragstellung bei der BAFA für einen Heizungstausch können Sie den ausführenden Fachhandwerksbetrieb beauftragen. Wichtig: Lassen Sie sich von dem Betrieb bestätigen, dass er für das Heizungsgewerk in der Handwerksrolle eingetragen ist. Nur dann werden die erforderlichen Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen vom BAFA akzeptiert.

Förderanträge für Maßnahmen der Gebäudehülle sind jedoch von einem Energieeffizienz-Experten zu stellen. Weitere Einzelheiten dazu und was noch bei dem BAFA-Förderantrag zu beachten ist, haben wir auf dieser Seite für Sie übersichtlich zusammengefasst.

FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude teilt die Aufgaben der Förderinstitutionen neu auf: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst einzelne Modernisierungen gemäß der Richtline BEG EM. Für umfangreiche Sanierungsprojekte zu einem Effizienzhaus und Neubauten nach der Richtline BEG WG ist die KfW-Bank zu ständig und gewährt dafür einen Förderkredit. Hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG EM:

*Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise Wärmepumpen mit 25 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung sowie Gasheizung (Bedingung: älter als 20 Jahre, ausgenommen sind Gas-Etagenheizungen) erhalten Sie zusätzlich 10 % Förderung, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Förderbedingung gemäß der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit dem 01.01.2023 eine Energieverbrauchs- und -effizienzanzeige. Weitere Informationen finden Sie in unserem Förderratgeber.